
Mitglieder und interne Organisation
(Zusammenfassung. Vollversion siehe Corporate Governance Bericht)
Persönliche Details zu den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sind unter den nachfolgenden Links zu finden:
Mitglieder des Verwaltungsrats >>
Mitglieder der Geschäftsleitung >>
Der Verwaltungsrat der Edisun Power Gruppe besteht gemäss Statuten aus mindestens drei und höchstens neun Mitgliedern. Seit der Generalversammlung 2009 besteht der Verwaltungsrat aus sieben Mitgliedern.
- Wahlorgan: Generalversammlung
- Amtszeit: für 1 Jahr gewählt, Wiederwahl möglich
Interne Organisation
Der Verwaltungsrat hat die oberste Verantwortung für die Geschäftsstrategie und die Leitung der Edisun Power Gruppe inne.
Der Verwaltungsrat besitzt die höchste Entscheidungskompetenz und legt Richtlinien zu folgenden Bereichen fest:
- Strategie
- Organisation
- Finanzplanung
- Rechnungslegung
Die Führung der laufenden Geschäfte hat der Verwaltungsrat seinem Delegierten übertragen.
Der Verwaltungsrat trifft seine Entscheidungen in sämtlichen Belangen des Unternehmens gesamthaft.
Sitzungsrhythmus
Der Verwaltungsrat der Edisun Power Europe AG hat sich im Berichtsjahr 2009 insgesamt neun Mal zu regulär angesetzten Sitzungen getroffen.
Traktanden
Die Traktanden werden durch den Präsidenten des Verwaltungsrats festgelegt. Zusätzlich kann jedes Mitglied des Verwaltungsrats die Aufnahme eines Traktandums beantragen.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten jeweils vor der Verwaltungsratssitzung umfangreiche Unterlagen, so dass sie sich ausreichend vorbereiten können.
Ausschüsse
Der Verwaltungsrat hat folgende Ausschüsse gebildet:
- Prüfungsausschuss
- Nominierungs- und Entschädigugsausschuss
Deren Vorsitzende wurden vom Verwaltungsrat ernannt. Die Ausschüsse treffen sich regelmässig und sind dazu verpflichtet, Sitzungsprotokolle und Empfehlungen zuhanden der regulären Verwaltungsratssitzungen zu erstellen. Die Traktanden werden jeweils durch den Vorsitzenden festgelegt.
Organisationsreglement - Download als PDF
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss setzt sich aus drei nichtexekutiven Mitgliedern des Verwaltungsrats zusammen.
- Amtszeit: 1 Jahr, eine Wiederwahl möglich
Zur Zeit besteht der Prüfungsausschuss aus:
- Heinrich Bruhin (Vorsitzender)
- Christian Androschin
- Dominique Fässler
Der Prüfungsausschuss trifft sich so oft wie nötig, jedoch mindestens drei Mal pro Jahr. An diesen Sitzungen nehmen auch der CEO und der CFO sowie Vertreter der externen Revisionsstelle, soweit nötig, teil.
Der Prüfungsausschuss der Edisun Power Europe AG hat sich im Berichtsjahr
2009 insgesamt drei Mal zu regulär angesetzten Sitzungen getroffen.
Der Prüfungsausschuss überprüft unter anderem im Auftrag des Gesamtverwaltungsrates:
- die Tätigkeit und Wirksamkeit der externen und internen Revision;
- die Finanzkontrollsysteme, die Finanzstruktur und die Risikomanagement-Kontrollmechanismen des Unternehmens,
- die Halbjahres- und Jahresabschlüsse der Gruppe.
Nominierungs- und Entschädigungsausschuss
Der Nominierungs- und Entschädigungsausschuss setzt sich aus drei nicht exekutiven Mitgliedern des Verwaltungsrats zusammen.
- Amtszeit: 1 Jahr, eine Wiederwahl möglich
Zur Zeit besteht der Ausschuss aus:
- Pius Hüsser (Vorsitzender)
- Giuseppina Togni
- Georg Fankhauser
Der Nominierungs- und Entschädigungsausschuss trifft sich so oft wie nötig, jedoch mindestens einmal pro Jahr.
Der Nominierungs- und Entschädigungsausschuss der Edisun Power Europe AG hat sich im Berichtsjahr
2009 insgesamt vier Mal zu regulär angesetzten Sitzungen getroffen.
Primäre Aufgaben des Ausschusses:
- Zusammensetzung und Höhe der Entschädigungen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung prüfen,
- geeignete Kandidaten für die Wahl in den Verwaltungsrat auswählen,
- auf Empfehlung des CEO Kandidaten für die Geschäftsleitung nominieren,
- dem Verwaltungsrat entsprechende Anträge und Personalvorschläge unterbreiten.
Kompetenzregelung
- Dem Verwaltungsrat der Edisun Power Europe AG obliegt die Leitung der Gesellschaft, ausser in Angelegenheiten, die gemäss Gesetz der Generalversammlung vorbehalten sind.
- Der Verwaltungsrat ist den Aktionären gegenüber für die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft verantwortlich.
- Er befindet über sämtliche Angelegenheiten, die nicht gemäss Gesetz, den Statuten oder dem Organisationsreglement der Gesellschaft ausdrücklich einem anderen leitenden Organ der Gesellschaft anvertraut sind.
Weiter erhält der Verwaltungsrat:
- konsolidierte Abschlüsse (Bilanz, Erfolgsrechnung und Mittelflussrechnung) auf quartals-, halbjährlicher und jährlicher Basis.
- regelmässig Berichte über die Projektfortschritte, Ertragsdatenvergleiche und Akquisitionsplanungen.
- Je nach Bedarf werden informelle Telefonkonferenzen zwischen Verwaltungsräten und dem CEO oder CFO abgehalten.
- Ausserdem ist jedes Mitglied des Verwaltungsrats berechtigt, im Zusammenhang mit allen unternehmensrelevanten Angelegenheiten Auskunft zu verlangen.
- Zusätzlich erstattet die Geschäftsleitung dem Verwaltungsrat jährlich Bericht über die aktuellen Risiken und Massnahmen zur Risikobegrenzung.
